Allgemeine Mietbedingungen

Stand 01.01.2022

  1. Mietvertrag:

Vertragspartner bei Vertragsabschluss sind der in der schriftlichen Ausfertigung des Mietvertrages genannte Mieter und Vermieter.

  1. Berechtige Fahrer:

Das Wohnmobil darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrern gelenkt werden. Die Fahrer müssen das 23. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse „B“ sein.

  1. Mietpreis:

Es gelten die in der jeweils gültigen Mietpreisliste aufgeführten Preise.

Die Mietpreise schließen ein:

– pro Tag 250 km frei, dann 0,39 € pro km (betrifft nur das Wohnmobil)

– Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

– Kraftfahrt-Vollkaskoversicherung inkl. Teilkasko mit 1.000,00 € / 1.000,00 € Selbstbeteiligung, im Schadensfall vom Mieter zu bezahlen

– Schutzbrief: Europäisches Ausland – Reisen sind nur in Europa möglich.

  1. Service Pauschale Wohnmobil

Kosten: einmalig pro Mietvertrag 140,00 €,

In dieser Pauschale sind enthalten:

– Fahrzeugübergabe

– Einweisung des Mieters

– Warntafel

– Warnwesten

– 1 volle Gasflasche und eine begonnene Gasflasche (mind. 11kg)

– Kabeltrommel

– CEE-Stecker

– Auffahrkeile

– Toilettenchemie

– kostenloser PKW Stellplatz während der Mietdauer

– Außenreinigung

 

  1. Zahlungsbedingungen:

Bei Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter innerhalb 1 Woche eine Anzahlung von 300,00 € an den Vermieter zu leisten (Reservierungsbestätigung).

Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn an den Vermieter zu überweisen.

Bei kurzfristigen Buchungen ab 4 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig.

  1. Kaution:

Spätestens bei Fahrzeugübergabe hat der Mieter eine Kaution von 1.500,00 € in bar gegen Quittung beim Vermieter zu hinterlegen.

Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in voller Höhe zurückerstattet.

Bei Versicherungsschäden wird die Selbstbeteiligung einbehalten.

Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen die aus der Rückgabe des Fahrzeuges herrühren mit der Kaution zu verrechnen.

Das gleiche gilt für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, z.B. Verkratzen der Karosserie bei Durchfahrten von Sträuchern und Bäumen. Bei Beschädigungen am oder im Fahrzeug wird die Kaution in voller Höhe einbehalten und nach Reparatur oder Erstellung eines Kostenvoranschlags verrechnet oder teil-rückvergütet. Schäden im Innenraum sind nicht versichert und müssen vom Mieter zu 100 % übernommen werden.

Wir empfehlen den Abschluss einer Urlaubs-Schutz-Versicherung.

  1. Stornierung /Rücktritt:

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Storniert der Mieter den Mietvertrag, werden folgende Gebühren berechnet:

– 30 % des Gesamtmietpreises bei Rücktritt bis 50 Tage vor Mietbeginn

– 60 % des Gesamtmietpreises bei Rücktritt von 20 bis 50 Tagen vor Mietbeginn

– 90 % des Gesamtmietpreises bei Rücktritt von weniger als 20 Tagen oder Nichtabnahme

  1. Ersatzfahrzeug:

Sollte durch Unfall oder aus sonstigen Gründen ein zugesagtes Fahrzeug vor Übergabe ausfallen, wird nach Möglichkeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Der Vermieter ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Der Mieter hat in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Mietpreis wird vom Vermieter umgehend zurückerstattet. Schadenersatzansprüche des Mieters sind hierbei ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter trifft eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  1. Nutzung:

Der Mieter verpflichtet sich:

– das Wohnmobil/den Wohnwagen sorgfältig zu behandeln

– das Wohnmobil/den Wohnwagenl nicht an Dritte zu überlassen

– Betriebsanleitungen und technische Vorschriften genau einzuhalten

– sich vor jeder Fahrt über die Verkehrssicherheit zu überzeugen

– die ungewöhnlichen Fahrzeugdimensionen (Höhe – Breite – Gewicht) zu beachten

– zurücksetzen nur mit einer Hilfsperson durchzuführen

– Fahrten unter Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten zu unterlassen

– das Mitführen von Haustieren ist grundsätzlich verboten

– der Mieter haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden, für alle durch das Ladegut oder unsachgemäße Behandlung wie z.B. schlechtes Verstauen oder ungenügendem Verschluss entstehenden Schäden ohne Begrenzung

– im Fahrzeug ist das Rauchen strikt verboten

  1. Verbotene Nutzung:

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

– zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests

– zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen

– zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten

– zur Weitervermietung oder Verleihung

  1. Fahrzeugübergabe / Fahrzeugrücknahme:

a) Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit dem Vermieter gemeinsam durchzuführen. Hiermit wird jeweils ein Protokoll gefertigt.

b) Die Abholung erfolgt täglich in der Regel von 13:00 – 18:00, die Rücknahme erfolgt in der Regel von 09:00 – 11:00. In jedem Fall wird der genaue Zeitpunkt vorab vereinbart, Ausnahmen können nach Absprache vereinbart werden. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet.

c) Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt und vollgetankt übergeben. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug innen gereinigt und vollgetankt sein, sowie der Abwassertank und die Toilette entleert sein.

Bei Nichterfüllung fallen für den Mieter folgende Kosten an, es sei denn, diese Leistungen wurden vorab anhand unserer Preisliste zugebucht:

– Innenreinigung:              160,00 € (Flecken in Polstern werden nach Aufwand berechnet)

– Toilettenreinigung:           90,00 €

– Abwassertank entleeren:    60,00 €

  1. Verhalten bei Unfällena) Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.b) Er ist weiter verpflichtet, den Schaden dem Vermieter unverzüglich vorab anzuzeigen. Ferner hat er unverzüglich, unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig auszufüllen ist, den Vermieter vollständig zu informieren, so dass der Vermieter seiner Anzeigenpflicht gegenüber dem Versicherer in Wochenfrist nachkommen kann.
  1. Reparaturen:

Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnmobils zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Eine ordentliche Rechnung der Reparatur muss vorgelegt werden.

  1. Versicherung:

Das Wohnmobil ist mit Vollkasko inkl. Teilkasko mit jeweils 1.000,00 € Selbstbeteiligung versichert.

Es wird keine Haftung bei Alkohol, Drogen, grober Fahrlässigkeit oder Straftaten übernommen. Der Mieter haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden. Für alle durch das Ladegut oder unsachgemäße Behandlung wie z.B. schlechtes Verstauen oder ungenügendem Verschluss entstehenden Schäden haftet der Mieter ohne Begrenzung. Das gleiche gilt für Schäden die durch Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe verursacht werden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht zu Lasten des Mieters.

Folgende Schäden sind nicht in der Vollkasko bzw. Teilkasko enthalten:

Reifen, Markise, der komplette Innenbereich, Aufbaufenster, Kombirollos,

Beschädigung durch die Markise:

Die Markise/Sonnensegel nie bei starkem Wind und/oder Regen benutzen und im ausgefahrenem Zustand nie unbeaufsichtigt lassen.

Betrifft das Wohnmobil: Falschbefüllung des Wasser- und Dieseltanks:

Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Diesel in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden: Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.

  1. Sonstiges:

Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand unbeschädigt zurückzugeben. Andernfalls kann der Vermieter die notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Säuberung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter zu verständigen.

Verlust von Bestandteilen der Mietsachen:

Den durch Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugpapieren oder sonstigem Zubehör entstandenen Schäden hat der Mieter zu ersetzten.

Bußgelder und Strafmandate etc. hat der Mieter selbst und sofort zu zahlen. Nach der Mietzeit dem Vermieter zugehende Zahlungsbescheide hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich nach Zugang zu ersetzen.

Der Vermieter behält sich die Änderung der „Allgemeinen Mietbedingungen“ jederzeit vor.

Es hat immer die Letzte Gültigkeit.